Zwangsversteigerung: Welche Kosten kommen zusätzlich zum Gebot auf Sie zu?
Eine Immobilie für deutlich weniger als ihren Marktwert zu kaufen, klingt zunächst nach einem hervorragenden Geschäft. Vielleicht entdecken Sie ein Haus mit einem Verkehrswert von 400.000 Euro und rechnen damit, dass der Zuschlag bereits bei 280.000 Euro möglich sein könnte. Auf dem Papier sieht das nach einem Rabatt von 120.000 Euro aus. Doch genau hier machen viele Einsteiger ihren ersten Fehler:
Kurz & knapp
Eine Immobilie für deutlich weniger als ihren Marktwert zu kaufen, klingt zunächst nach einem hervorragenden Geschäft. Vielleicht entdecken Sie ein Haus mit einem Verkehrswert von 400.000 Euro und rechnen damit, dass der Zuschlag bereits bei 280.000 Euro möglich sein könnte. Auf dem Papier sieht das nach einem Rabatt von 120.000 Euro aus. Doch genau hier machen viele Einsteiger ihren ersten Fehler:
Der Zuschlagspreis ist nicht automatisch der Betrag, den Sie für die Immobilie insgesamt bezahlen müssen.
Bei einer Zwangsversteigerung kommen weitere Kosten hinzu. Einige davon sind gut vorhersehbar. Andere hängen von Ihrer Finanzierung, dem Bundesland oder den Besonderheiten des konkreten Verfahrens ab.
Wenn Sie diese Kosten nicht von Anfang an einplanen, kann aus einem vermeintlichen Schnäppchen schnell ein deutlich teurer Kauf werden.
Der Zuschlag ist nur ein Teil Ihrer Gesamtrechnung
Wenn Sie eine Immobilie bei einer Zwangsversteigerung erwerben, sollten Sie nicht nur fragen:
„Wie hoch darf mein Gebot sein?“
Sondern:
„Wie hoch sind meine Gesamtkosten, wenn ich dieses Gebot tatsächlich gewinne?“
Für Ihre Kalkulation sollten Sie mindestens diese Bereiche berücksichtigen:
- Zuschlagsbetrag
- Grunderwerbsteuer
- Gerichtskosten
- Grundbuchkosten
- Sicherheitsleistung
- Finanzierungskosten
- mögliche Renovierungskosten
- eventuell notwendige weitere Ausgaben
Die genaue Höhe hängt vom jeweiligen Objekt und Ihrer persönlichen Situation ab.
Deshalb ist es sinnvoll, bereits vor dem Versteigerungstermin eine vollständige Beispielrechnung aufzustellen.
1. Der Zuschlagsbetrag
Beginnen wir mit dem offensichtlichsten Punkt.
Sie bieten bei der Zwangsversteigerung mit.
Wenn Ihnen der Zuschlag erteilt wird, müssen Sie den festgesetzten Betrag entsprechend den gesetzlichen und gerichtlichen Vorgaben bezahlen.
Nehmen wir als Beispiel:
Zuschlag: 250.000 Euro
Das ist der Ausgangspunkt Ihrer Rechnung.
Aber noch nicht das Ende.
2. Grunderwerbsteuer
Auch beim Erwerb einer Immobilie durch Zwangsversteigerung kann Grunderwerbsteuer anfallen.
Die Höhe hängt vom jeweiligen Bundesland ab.
Deutschland hat hier keinen einheitlichen Steuersatz für alle Bundesländer.
Deshalb sollten Sie vor Ihrer Kalkulation prüfen, welcher Steuersatz am Standort der Immobilie gilt.
Nehmen wir für ein Beispiel einen Steuersatz von 5 Prozent an.
Bei einem Zuschlag von:
250.000 Euro
würde das bedeuten:
12.500 Euro Grunderwerbsteuer
Damit wären Sie bereits bei:
262.500 Euro
und haben noch keine Renovierungskosten berücksichtigt.
3. Gerichtskosten
Auch das gerichtliche Verfahren verursacht Kosten.
Bei einer Zwangsversteigerung entstehen unter anderem Gebühren im Zusammenhang mit dem Verfahren und dem Zuschlag.
Die genaue Höhe richtet sich nach den gesetzlichen Gebührenregelungen und dem jeweiligen Geschäftswert.
Für Ihre persönliche Kalkulation sollten Sie deshalb nicht einfach davon ausgehen:
„Das Gericht kostet kaum etwas.“
Diese Kosten sind zwar im Vergleich zu einem größeren Kaufpreis häufig überschaubar.
Aber bei einer vollständigen Investmentrechnung gehören sie trotzdem hinein.
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4. Grundbuchkosten
Nach dem Erwerb müssen die entsprechenden Eintragungen im Grundbuch berücksichtigt werden.
Auch hierfür können Gebühren entstehen.
Wieder gilt:
Der einzelne Betrag mag im Verhältnis zum Kaufpreis klein wirken.
Aber mehrere kleinere Positionen können zusammen einen durchaus relevanten Betrag ergeben.
Gerade bei einem Investment mit einer knappen Kalkulation sollten Sie deshalb nicht mit einer einzigen großen Zahl arbeiten.
Listen Sie jede Kostenposition einzeln auf.
5. Die Sicherheitsleistung
Die Sicherheitsleistung ist besonders wichtig, weil sie bereits vor beziehungsweise während des Versteigerungstermins eine Rolle spielen kann.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen beträgt sie grundsätzlich 10 Prozent des festgesetzten Verkehrswertes.
Beispiel:
Verkehrswert: 300.000 Euro
10 Prozent:
30.000 Euro
Das bedeutet nicht, dass Sie zusätzlich 30.000 Euro zum Zuschlagspreis bezahlen.
Die Sicherheitsleistung wird bei einem erfolgreichen Gebot entsprechend angerechnet.
Aber Sie müssen sie zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung stellen beziehungsweise entsprechend nachweisen können.
Das ist für Ihre Liquiditätsplanung entscheidend.
Warum die Sicherheitsleistung nicht mit Eigenkapital verwechselt werden sollte
Hier gibt es häufig Missverständnisse.
Angenommen:
Verkehrswert: 400.000 Euro
Sicherheitsleistung: 40.000 Euro
Ihr geplantes Gebot: 280.000 Euro
Die 40.000 Euro sind nicht einfach eine zusätzliche Kaufpreisposition.
Sie dienen als Sicherheitsleistung im Verfahren.
Bei erfolgreichem Erwerb wird sie entsprechend berücksichtigt.
Bei einem erfolglosen Gebot erhalten Sie die Sicherheitsleistung grundsätzlich wieder zurück, sofern keine anderen Gründe entgegenstehen.
Trotzdem müssen Sie über die erforderliche Summe verfügen können.
Das bedeutet:
Liquidität vor dem Termin ist genauso wichtig wie die langfristige Finanzierung.
6. Finanzierungskosten
Wenn Sie den Kauf nicht vollständig aus eigenen Mitteln bezahlen, kommen Finanzierungskosten hinzu.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Zinsen
- mögliche Bereitstellungszinsen
- Kosten für bestimmte Finanzierungsstrukturen
- laufende Kreditkosten
Die Höhe hängt vollständig von Ihrer Finanzierung ab.
Deshalb sollten Sie nicht nur fragen:
„Wie viel kann mir die Bank leihen?“
Sondern auch:
„Wie hoch wird meine monatliche Belastung tatsächlich sein?“
Ein Kaufpreis kann attraktiv aussehen und trotzdem eine problematische Finanzierung ergeben.
7. Renovierungskosten
Für viele Käufer ist das der wichtigste Punkt überhaupt.
Bei einer Zwangsversteigerung kaufen Sie die Immobilie nicht unbedingt in einem Zustand, der Ihren Erwartungen entspricht.
Und genau deshalb ist das Gutachten so wichtig.
Wenn beispielsweise Renovierungen von:
50.000 Euro
notwendig sind, verändert das Ihre gesamte Kalkulation.
Nehmen wir wieder unser Beispiel:
Zuschlag: 250.000 Euro
Grunderwerbsteuer: 12.500 Euro
weitere Erwerbskosten: 5.000 Euro
Renovierung: 50.000 Euro
Dann liegen Sie bereits bei ungefähr:
317.500 Euro
Und dabei sind Finanzierungskosten noch nicht berücksichtigt.
Der scheinbare Kaufpreis von 250.000 Euro erzählt also nur einen Teil der Geschichte.
Was passiert, wenn die Immobilie stärker renovierungsbedürftig ist?
Hier sollten Sie immer mit Szenarien arbeiten.
Nehmen wir an, der Zuschlag beträgt:
250.000 Euro
Sie kalkulieren zunächst:
Renovierung: 40.000 Euro
Dann stellen Sie nach dem Kauf fest, dass weitere Arbeiten notwendig sind.
Die tatsächlichen Kosten betragen:
70.000 Euro
Die Differenz:
30.000 Euro
muss irgendwoher kommen.
Wenn Sie keinen finanziellen Puffer eingeplant haben, kann genau diese Differenz zum Problem werden.
Deshalb sollte Ihre Kalkulation nicht nur mit einem einzigen Renovierungswert funktionieren.
Rechnen Sie besser mit drei Szenarien
Eine einfache Methode ist:
Szenario 1: Optimistisch
Die Immobilie ist besser als erwartet.
Renovierung: 30.000 Euro
Szenario 2: Realistisch
Mehrere Arbeiten sind notwendig.
Renovierung: 60.000 Euro
Szenario 3: Vorsichtig
Es treten zusätzliche Probleme auf.
Renovierung: 100.000 Euro
Jetzt stellen Sie sich die wichtigste Frage:
Funktioniert der Kauf auch im realistischen oder sogar im vorsichtigen Szenario?
Wenn das Investment nur funktioniert, wenn alles perfekt läuft, ist Ihre Kalkulation wahrscheinlich zu knapp.
Der Unterschied zwischen „billig kaufen“ und „günstig kaufen“
Das ist ein wichtiger Unterschied.
Eine Immobilie für 250.000 Euro kann billig sein.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass sie günstig ist.
Beispiel:
Immobilie A
Kaufpreis: 250.000 Euro
Renovierung: 20.000 Euro
Gesamtkosten vor Finanzierung: etwa 275.000 Euro
Immobilie B
Kaufpreis: 220.000 Euro
Renovierung: 100.000 Euro
Gesamtkosten vor Finanzierung: etwa 330.000 Euro
Die zweite Immobilie hatte den niedrigeren Zuschlag.
Trotzdem war sie möglicherweise das schlechtere Geschäft.
Der Zuschlagspreis allein sagt deshalb wenig über die Qualität eines Investments aus.
Was ist mit bestehenden Schulden und Rechten?
Dieser Punkt ist bei einer Zwangsversteigerung besonders wichtig.
Sie sollten nicht einfach davon ausgehen:
„Ich bezahle den Zuschlag und danach ist alles erledigt.“
Bei einer Zwangsversteigerung können rechtliche Besonderheiten eine Rolle spielen, insbesondere im Hinblick auf bestehenbleibende Rechte und Belastungen.
Welche Rechte bestehen bleiben und welche durch den Zuschlag erlöschen, hängt vom konkreten Verfahren und der Rangfolge ab.
Deshalb sollten Sie die Versteigerungsbedingungen, das Grundbuch beziehungsweise die entsprechenden Unterlagen und insbesondere die Angaben zum geringsten Gebot genau prüfen.
Das ist einer der Punkte, bei denen eine pauschale Aussage gefährlich wäre.
Nicht jede Belastung wird automatisch genauso behandelt.
Das geringste Gebot und bestehenbleibende Rechte
Wenn Sie zum ersten Mal an einer Zwangsversteigerung teilnehmen, können Begriffe wie:
geringstes Gebot
oder
bestehenbleibende Rechte
zunächst kompliziert wirken.
Sie sind aber für Ihre Kalkulation wichtig.
Der Betrag, den Sie als Bieter sehen, ist nicht zwangsläufig die gesamte wirtschaftliche Belastung, die Sie berücksichtigen müssen.
Deshalb sollten Sie vor dem Termin verstehen:
- welches Gebot tatsächlich abgegeben werden muss
- welche Rechte bestehen bleiben
- welche Beträge möglicherweise zusätzlich relevant sind
- welche Kosten durch den Zuschlag entstehen
Bei größeren Summen kann es sinnvoll sein, die konkrete Konstellation fachlich prüfen zu lassen.
Ein vollständiges Rechenbeispiel
Nehmen wir ein Objekt mit:
Verkehrswert: 400.000 Euro
Sie planen einen maximalen Zuschlag von:
280.000 Euro
Ihre vorläufige Rechnung könnte beispielsweise so aussehen:
Kostenposition
Beispiel
Zuschlag
280.000 €
Grunderwerbsteuer bei 5 %
14.000 €
Gericht und Grundbuch
z. B. einige tausend €
Renovierung
50.000 €
Reserve
25.000 €
Damit sehen Sie sofort:
Der eigentliche Kapitalbedarf liegt deutlich über den ursprünglichen 280.000 Euro.
Die genauen Beträge müssen selbstverständlich für das konkrete Objekt berechnet werden.
Aber genau diese Denkweise schützt Sie vor einer typischen Fehlkalkulation.
Für Eigennutzer: Denken Sie an die Kosten nach dem Einzug
Wenn Sie die Immobilie selbst bewohnen möchten, endet Ihre Rechnung nicht mit der Renovierung.
Nach dem Kauf können laufende Kosten entstehen.
Zum Beispiel:
- Finanzierung
- Grundsteuer
- Versicherungen
- Energie
- Instandhaltung
- Reparaturen
- Nebenkosten
Sie sollten deshalb prüfen, ob die monatliche Belastung dauerhaft zu Ihrem Einkommen passt.
Ein günstiger Kaufpreis hilft Ihnen wenig, wenn die laufenden Kosten Ihr Budget überfordern.
Für Investoren: Rechnen Sie mit der tatsächlichen Rendite
Ein Investor sollte noch einen Schritt weitergehen.
Wenn die Immobilie vermietet werden soll, sollten Sie nicht einfach:
Jahresmiete ÷ Kaufpreis
rechnen.
Sie müssen die tatsächlichen Gesamtkosten betrachten.
Dazu gehören unter anderem:
- Erwerbskosten
- Renovierung
- Finanzierung
- Instandhaltung
- mögliche Leerstandszeiten
- Verwaltung
- nicht umlagefähige Kosten
- Steuern
Erst danach können Sie beurteilen, ob die erwartete Rendite wirklich attraktiv ist.
Ein niedriger Zuschlag ist kein Gewinn
Das ist vielleicht die wichtigste Lektion dieses Artikels.
Angenommen, eine Immobilie hat einen Verkehrswert von:
500.000 Euro
und Sie erhalten den Zuschlag für:
300.000 Euro
Sie könnten sagen:
„Ich habe 200.000 Euro verdient.“
Nein.
Sie haben zunächst nur eine Immobilie für 300.000 Euro erworben.
Ihr tatsächliches Ergebnis hängt davon ab, was danach passiert.
Wenn Sie zusätzlich:
100.000 Euro
investieren müssen und weitere Kosten entstehen, sieht die Rechnung völlig anders aus.
Und selbst der Verkehrswert ist nicht automatisch der Preis, den Sie bei einem späteren Verkauf tatsächlich erzielen können.
Deshalb sollten Sie niemals den Unterschied zwischen Verkehrswert und Zuschlag als sicheren Gewinn betrachten.
Welche Kosten sollten Sie vor dem Gebot kennen?
Idealerweise haben Sie vor dem Versteigerungstermin eine Liste erstellt.
Kauf
☐ Maximaler Zuschlag
Steuern
☐ Grunderwerbsteuer
Gericht und Grundbuch
☐ erwartete Gebühren
Finanzierung
☐ Darlehensbetrag
☐ Zinssatz
☐ monatliche Belastung
Immobilie
☐ Renovierung
☐ mögliche Reparaturen
☐ notwendige Modernisierungen
Sicherheit
☐ Liquiditätsreserve
☐ zusätzlicher Puffer für Überraschungen
Wenn Sie diese Zahlen kennen, wird Ihr maximales Gebot viel klarer.
Die wichtigste Zahl ist nicht der Verkehrswert
Viele Einsteiger orientieren sich stark am Verkehrswert.
Das ist verständlich.
Aber für Ihre persönliche Entscheidung ist eine andere Zahl wichtiger:
Ihr maximal vertretbarer Gesamtkaufpreis.
Dieser ergibt sich aus Ihrer individuellen Situation.
Sie müssen wissen:
Was kann ich bezahlen?
Was muss ich zusätzlich investieren?
Wie viel Reserve möchte ich behalten?
Welche Rendite oder welchen Nutzen erhalte ich dafür?
Erst daraus ergibt sich ein sinnvolles Gebotslimit.
Was sollten Sie niemals tun?
Nicht nur mit dem Zuschlag rechnen
Der Zuschlag ist nicht Ihre vollständige Kostenrechnung.
Nicht die Renovierung unterschätzen
Ein scheinbar kleiner Mangel kann teuer werden.
Nicht Ihre gesamte Liquidität einsetzen
Eine Reserve kann nach dem Kauf entscheidend sein.
Nicht blind auf den Verkehrswert vertrauen
Der Verkehrswert ist keine Garantie für Ihren späteren Verkaufspreis.
Nicht ohne Finanzierungsplan bieten
Ein erfolgreiches Gebot schafft eine Verpflichtung.
Fazit
Eine Zwangsversteigerung kann Ihnen die Möglichkeit geben, eine Immobilie zu einem attraktiven Preis zu erwerben.
Aber der Zuschlag ist nur der Anfang Ihrer finanziellen Rechnung.
Sie sollten zusätzlich die Grunderwerbsteuer, Gerichts- und Grundbuchkosten, Finanzierung, Renovierung und vor allem einen ausreichenden finanziellen Puffer berücksichtigen.
Für Erstkäufer bedeutet das:
Lassen Sie sich nicht von einem scheinbar riesigen Rabatt verführen.
Für Investoren bedeutet es:
Bewerten Sie das Objekt anhand der Gesamtkosten und der erwarteten Rendite, nicht anhand des Zuschlagspreises allein.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht:
„Wie günstig bekomme ich diese Immobilie?“
Sondern:
„Was wird mich diese Immobilie insgesamt kosten, wenn ich sie tatsächlich zu meinem Eigentum mache?“
Wenn Sie diese Zahl kennen, können Sie wesentlich ruhiger entscheiden.
Und genau das ist bei einer Zwangsversteigerung ein großer Vorteil: Sie wissen vor dem Gebot, wo Ihre finanzielle Grenze liegt.
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Zwangsversteigerung ohne Besichtigung: Wie können Sie eine Immobilie trotzdem richtig einschätzen?
Eine Immobilie zu kaufen, ohne sie vorher von innen gesehen zu haben, fühlt sich für die meisten Menschen falsch an. Bei einem normalen Immobilienkauf würden Sie wahrscheinlich mehrere Termine vereinbaren, sich die Räume ansehen, Fragen stellen und vielleicht sogar einen Sachverständigen mitnehmen. Bei einer Zwangsversteigerung kann die Situation ganz anders aussehen.
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Zwangsversteigerung: Wie hoch sollte Ihr maximales Gebot sein?
Eine der wichtigsten Entscheidungen bei einer Zwangsversteigerung fällt nicht im Gerichtssaal. Sie fällt bevor Sie überhaupt anfangen zu bieten. Es ist die Entscheidung über Ihr persönliches Höchstgebot.