Was kostet eine Zwangsversteigerung wirklich? Alle Kosten beim Kauf einer Immobilie
Der Kaufpreis ist bei einer Zwangsversteigerung nicht automatisch der Betrag, den Sie am Ende tatsächlich bezahlen müssen. Das ist einer der wichtigsten Punkte, die Sie verstehen sollten, bevor Sie Ihr erstes Gebot abgeben.
Kurz & knapp
Der Kaufpreis ist bei einer Zwangsversteigerung nicht automatisch der Betrag, den Sie am Ende tatsächlich bezahlen müssen. Das ist einer der wichtigsten Punkte, die Sie verstehen sollten, bevor Sie Ihr erstes Gebot abgeben.
Auf den ersten Blick wirkt eine Immobilie vielleicht wie ein echtes Schnäppchen. Der Verkehrswert liegt bei 300.000 Euro. Sie ersteigern sie für 210.000 Euro und haben also scheinbar 90.000 Euro gespart. Aber dann kommen weitere Kosten dazu, und genau hier machen viele Anfänger einen Fehler.
Sie rechnen:
Gebot = Kaufpreis
In der Realität sollten Sie anders rechnen:
Gebot + Erwerbsnebenkosten + mögliche Finanzierungskosten + Renovierung + Sicherheitsreserve = tatsächlicher Kapitalbedarf
Das klingt zunächst komplizierter, ist es aber nicht. Wenn Sie einmal verstanden haben, welche Kosten Sie berücksichtigen müssen, können Sie eine Zwangsversteigerung viel nüchterner beurteilen. Und genau darum geht es in diesem Artikel.
Welche Kosten entstehen bei einer Zwangsversteigerung?
Bei einem Immobilienkauf über eine Zwangsversteigerung können verschiedene Kosten entstehen. Einige sind relativ gut vorhersehbar, andere hängen von Ihrer persönlichen Situation oder vom Zustand und der Nutzung der Immobilie ab.
Zu den wichtigsten Punkten gehören:
- Grunderwerbsteuer
- Gerichtskosten
- Kosten für die Eintragung im Grundbuch
- gegebenenfalls Finanzierungskosten
- mögliche Renovierungs- und Sanierungskosten
- Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung oder Räumung
- laufende Kosten nach dem Erwerb
- eine finanzielle Reserve für unerwartete Probleme
Ein großer Unterschied zum klassischen Immobilienkauf ist: Die Kostenstruktur ist nicht einfach eine Kopie eines normalen Immobilienkaufs. Deshalb sollten Sie nicht automatisch mit einem bestimmten Prozentsatz rechnen und glauben, damit sei alles erledigt.
Die Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer gehört zu den wichtigsten zusätzlichen Kosten. Sie fällt grundsätzlich auch beim Erwerb einer Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung an. Wie hoch sie ist, hängt vom Bundesland ab, da Deutschland keine einheitliche Grunderwerbsteuer für alle Bundesländer hat. Deshalb kann ein Investor bei einem Objekt in Bayern mit einer anderen Steuerbelastung rechnen als bei einem Objekt in Nordrhein-Westfalen oder Brandenburg. Die genaue Steuer sollten Sie deshalb immer für das Bundesland prüfen, in dem sich die Immobilie befindet.
Ein einfaches Beispiel
Angenommen, Ihr Zuschlagsbetrag beträgt:
250.000 Euro
Wenn in Ihrem Bundesland beispielsweise eine Grunderwerbsteuer von 5 % gilt, wären das:
12.500 Euro
Ihr tatsächlicher Kapitalbedarf liegt damit bereits über den 250.000 Euro, und wir haben noch nicht über andere Kosten gesprochen.
Gibt es Maklerkosten?
Das ist ein Punkt, der für viele Käufer interessant ist. Bei einer klassischen Immobilientransaktion kann eine Maklerprovision anfallen. Bei einer Zwangsversteigerung gibt es jedoch normalerweise keinen Immobilienmakler, der den Verkauf vermittelt. Das bedeutet: Eine klassische Maklerprovision gehört normalerweise nicht zu den typischen Kosten einer Zwangsversteigerung. Das kann einen erheblichen Unterschied machen. Wenn Sie beispielsweise bei einem normalen Immobilienkauf mehrere Prozent Maklerkosten einplanen müssten, kann dieser Kostenblock bei einer Zwangsversteigerung entfallen.
Aber Vorsicht: Das bedeutet nicht, dass der Erwerb ohne Nebenkosten ist. Es bedeutet lediglich, dass sich die Kostenstruktur unterscheidet.
Weiterführende Artikel
Gerichtskosten
Auch das Gericht arbeitet nicht kostenlos. Im Zusammenhang mit dem Zuschlag und der weiteren Abwicklung können Gerichtskosten entstehen. Die konkrete Höhe hängt unter anderem vom Wert beziehungsweise vom jeweiligen Geschäft und den anfallenden Gebühren ab. Für Ihre Kalkulation bedeutet das: Gerichtskosten sollten nicht vergessen werden. Gerade bei kleineren Objekten können einzelne Gebühren im Verhältnis zum Kaufpreis stärker ins Gewicht fallen. Bei größeren Investments sind sie zwar prozentual möglicherweise weniger bedeutend, gehören aber trotzdem in die Gesamtberechnung.
Grundbuchkosten
Nach dem Erwerb muss der Eigentumswechsel auch im Grundbuch nachvollzogen werden. Dafür können ebenfalls Gebühren anfallen. Das ist ein weiterer Punkt, den Anfänger manchmal übersehen. Sie sehen den Zuschlag und denken:
„Damit gehört mir die Immobilie.“
Der Zuschlag ist natürlich der entscheidende Schritt, aber die rechtliche und administrative Abwicklung endet nicht einfach mit dem Moment, in dem das Gebot angenommen wird. Auch die weiteren Schritte müssen finanziell berücksichtigt werden.
Ein großer Unterschied: Es gibt normalerweise keinen klassischen Notarvertrag
Bei einem normalen Immobilienkauf läuft vieles über einen notariellen Kaufvertrag. Bei einer Zwangsversteigerung ist die Situation anders. Der Erwerb erfolgt durch den Zuschlag im Versteigerungstermin. Deshalb gibt es nicht einfach den klassischen Kaufvertrag, den Käufer und Verkäufer beim Notar unterschreiben. Das kann dazu führen, dass bestimmte Kosten eines normalen Immobilienkaufs hier nicht in derselben Form auftreten.
Aber auch hier gilt: Nicht aus „kein klassischer Kaufvertrag“ auf „keine Erwerbsnebenkosten“ schließen. Es gibt weiterhin steuerliche, gerichtliche und grundbuchbezogene Kosten.
Die Sicherheitsleistung vor dem Versteigerungstermin
Eine weitere finanzielle Frage stellt sich bereits vor dem Zuschlag. Unter bestimmten Voraussetzungen kann im Versteigerungstermin eine Sicherheitsleistung verlangt werden. Die gesetzliche Sicherheitsleistung beträgt grundsätzlich 10 % des festgesetzten Verkehrswerts. Das ist nicht dasselbe wie eine zusätzliche Kaufkostenposition, aber es ist für Ihre Liquiditätsplanung sehr wichtig.
Wenn der Verkehrswert beispielsweise:
300.000 Euro
beträgt, kann die Sicherheitsleistung:
30.000 Euro
betragen.
Sie sollten deshalb nicht erst am Tag der Versteigerung darüber nachdenken, wie Sie diese Voraussetzung erfüllen. Wer vorbereitet zur Versteigerung geht, klärt diese Frage vorher.
Die Finanzierung ist ein eigenes Thema
Jetzt wird es für viele Käufer besonders interessant. Was passiert, wenn Sie die Immobilie nicht vollständig aus Eigenkapital bezahlen möchten? Dann müssen Sie die Finanzierung bereits vor der Versteigerung planen. Das ist bei einer Zwangsversteigerung besonders wichtig.
Warum?
Weil Sie nicht einfach zuerst den Zuschlag abwarten und danach gemütlich zur Bank gehen sollten. Sie wissen zwar vor dem Termin nicht genau, welchen Zuschlag Sie erhalten, aber Sie sollten vorher wissen: Wie viel kann ich maximal finanzieren? Und noch wichtiger: Wie hoch darf mein Gebot sein, damit die Finanzierung überhaupt funktioniert?
Ein typischer Anfängerfehler bei der Finanzierung
Stellen Sie sich vor, Sie haben:
80.000 Euro Eigenkapital
und möchten eine Immobilie ersteigern.
Sie denken:
„Dann kann ich ungefähr 80.000 Euro bieten.“
Das kann zu kurz gedacht sein. Von Ihrem Eigenkapital können zusätzlich Erwerbsnebenkosten bezahlt werden müssen. Außerdem möchten Sie vielleicht renovieren. Vielleicht brauchen Sie Geld für:
- Handwerker
- neue Böden
- Malerarbeiten
- Elektrik
- Heizung
- Bad
- Küche
- kleinere Reparaturen
Wenn Sie Ihr gesamtes verfügbares Geld in den Zuschlag stecken, bleibt möglicherweise kein Spielraum für das, was danach kommt. Und genau dann kann aus einem scheinbaren Schnäppchen ein finanzielles Problem werden.
Renovierungskosten können den größten Unterschied machen
Bei einer Zwangsversteigerung sollten Sie besonders vorsichtig mit Renovierungskosten umgehen. Warum? Weil Sie den tatsächlichen Zustand nicht immer vollständig beurteilen können. Das gilt insbesondere dann, wenn keine Innenbesichtigung möglich war. Vielleicht brauchen Sie nur neue Böden und etwas Farbe, vielleicht ist aber auch eine umfassendere Sanierung erforderlich.
Deshalb sollten Sie nicht einfach einen kleinen Pauschalbetrag in Ihre Kalkulation schreiben. Stattdessen sollten Sie verschiedene Szenarien bilden.
Beispiel
Zuschlag:
220.000 Euro
Erwerbsnebenkosten:
15.000 Euro
Renovierung, optimistisch:
15.000 Euro
Renovierung, realistisch:
30.000 Euro
Renovierung, pessimistisch:
50.000 Euro
Jetzt sieht die Situation schon ganz anders aus. Im besten Fall benötigen Sie ungefähr 250.000 Euro. Im schlechteren Szenario 285.000 Euro. Der Unterschied beträgt 35.000 Euro, und genau diese 35.000 Euro können darüber entscheiden, ob Ihr Investment funktioniert oder nicht.
Was ist mit bestehenden Schulden?
Hier sollten Sie besonders aufmerksam sein. Eine Zwangsversteigerung bedeutet nicht automatisch, dass jede finanzielle Verpflichtung rund um die Immobilie einfach verschwindet. Bei der Versteigerung spielen unter anderem die bestehenden Rechte und Belastungen sowie deren Rang eine wichtige Rolle. Entscheidend ist deshalb nicht nur:
„Wie hoch ist mein Gebot?“
Sondern auch:
„Was wird mit dem Zuschlag tatsächlich erworben und welche Rechte bleiben bestehen?“
Diese Informationen sollten Sie vor der Versteigerung anhand der Versteigerungsunterlagen prüfen. Gerade für unerfahrene Käufer ist das ein Bereich, bei dem professionelle Prüfung sinnvoll sein kann.
Hausgeld und laufende Kosten bei einer Eigentumswohnung
Bei einer Eigentumswohnung kommt eine weitere Ebene hinzu. Nach dem Erwerb haben Sie nicht nur Ihre Finanzierung und die üblichen laufenden Kosten. Es können beispielsweise Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft relevant sein. Dazu gehören unter anderem:
- Hausgeld
- Instandhaltungsrücklage
- laufende Betriebskosten
- mögliche Sonderumlagen
Bei einem Investment ist das besonders wichtig. Eine Wohnung kann auf den ersten Blick eine attraktive Rendite versprechen, aber wenn die laufenden Kosten hoch sind, sieht die tatsächliche Rendite schnell anders aus.
Die Kosten nach dem Zuschlag werden oft unterschätzt
Viele konzentrieren sich auf den Tag der Versteigerung, aber wirtschaftlich beginnt Ihr eigentliches Projekt danach. Sie haben vielleicht:
Gebot: 200.000 Euro
Dann kommen beispielsweise:
Steuern und Gebühren
Danach:
Renovierung
Danach:
Finanzierung
Danach:
laufende Kosten
Und möglicherweise:
Leerstand oder zusätzliche Kosten bis zur Vermietung
Das bedeutet: Sie sollten nicht nur fragen:
„Kann ich die Immobilie kaufen?“
Sondern:
„Kann ich sie auch nach dem Kauf problemlos halten und entwickeln?“
Das ist ein viel besserer Test für Ihre finanzielle Belastbarkeit.
Ein vollständiges Rechenbeispiel
Nehmen wir eine Wohnung mit einem Verkehrswert von:
300.000 Euro
Sie erwarten einen Zuschlag von:
220.000 Euro
Jetzt rechnen wir nicht nur mit diesen 220.000 Euro.
1. Zuschlag
220.000 Euro
2. Grunderwerbsteuer
Je nach Bundesland unterschiedlich.
Beispielhaft mit 5 %:
11.000 Euro
3. Gericht und Grundbuch
Hier kommen weitere Gebühren hinzu.
Nehmen wir für die Beispielrechnung vereinfacht:
3.000 Euro
4. Renovierung
Realistische Planung:
25.000 Euro
5. Reserve
Für unerwartete Kosten:
15.000 Euro
Damit liegen wir bereits bei:
274.000 Euro
Der Zuschlag von 220.000 Euro hat also einen tatsächlichen Kapitalbedarf von ungefähr 274.000 Euro erzeugt. Das sind 54.000 Euro mehr als das Gebot, und genau deshalb ist der Satz
„Ich bekomme die Immobilie für 220.000 Euro“
finanziell nicht präzise genug.
Was bedeutet das für die Rendite?
Für einen Eigennutzer ist die Rechnung etwas anders. Wenn Sie selbst einziehen möchten, spielt die monatliche Belastung eine zentrale Rolle. Für einen Investor ist dagegen die Rendite entscheidend.
Angenommen, Sie können eine Wohnung für:
220.000 Euro
ersteigern.
Nach allen Kosten und Renovierungen haben Sie insgesamt:
274.000 Euro
investiert.
Sie können die Wohnung für:
1.300 Euro monatlich
vermieten.
Das entspricht:
15.600 Euro Jahreskaltmiete
Wenn Sie einfach nur den Zuschlag als Grundlage verwenden, sieht die Rendite deutlich besser aus als bei einer Berechnung auf Basis des tatsächlich eingesetzten Kapitals. Genau hier entstehen viele falsche Immobilienrenditen. Ein professioneller Investor rechnet deshalb nicht nur:
Jahresmiete ÷ Zuschlag
sondern betrachtet das gesamte eingesetzte Kapital.
Wie viel Geld sollten Sie zusätzlich zum Gebot haben?
Darauf gibt es keine universelle Zahl. Aber eines ist klar: Sie sollten nicht Ihr gesamtes verfügbares Kapital auf den Zuschlag setzen. Sie brauchen einen Puffer. Wie groß dieser sein sollte, hängt unter anderem davon ab:
- ob Sie selbst einziehen oder vermieten
- ob Sie finanzieren
- wie alt die Immobilie ist
- wie gut der Zustand bekannt ist
- ob eine Innenbesichtigung möglich war
- welche Renovierungen wahrscheinlich sind
- welche laufenden Kosten entstehen
- wie stabil Ihre persönlichen Finanzen sind
Je unsicherer das Objekt, desto wichtiger wird Liquidität.
Der wichtigste Unterschied zwischen Preis und Kosten
Merken Sie sich diese beiden Begriffe:
Kaufpreis
und
Gesamtkosten
sind nicht dasselbe.
Der Kaufpreis ist das Ergebnis der Versteigerung.
Die Gesamtkosten sind das, was Sie das gesamte Projekt tatsächlich kostet.
Für einen Investor ist deshalb die zweite Zahl entscheidend.
Wenn Sie eine Immobilie für 200.000 Euro kaufen und insgesamt 280.000 Euro investieren, dann ist Ihr Investment wirtschaftlich nicht „200.000 Euro“.
Es sind:
280.000 Euro.
Diese Zahl sollten Sie mit dem möglichen Marktwert, den Mieteinnahmen und Ihrem erwarteten Ergebnis vergleichen.
Eine einfache Checkliste vor jedem Gebot
Bevor Sie bieten, sollten Sie mindestens diese Punkte aufschreiben.
Erwerb
☐ Geplantes Höchstgebot
☐ Grunderwerbsteuer
☐ Gerichtskosten
☐ Grundbuchkosten
☐ Weitere unmittelbar anfallende Gebühren
Immobilie
☐ Renovierung
☐ Sanierung
☐ Technische Risiken
☐ Eventuelle Sonderkosten
Finanzierung
☐ Eigenkapital
☐ Fremdkapital
☐ Zinsen
☐ Monatliche Belastung
Nach dem Kauf
☐ Hausgeld
☐ Instandhaltung
☐ Versicherung
☐ Betriebskosten
☐ Eventueller Leerstand
☐ Liquiditätsreserve
Wenn Sie diese Punkte nicht beantworten können, ist es möglicherweise noch zu früh für ein Gebot.
Die wichtigste Zahl ist Ihr maximales Gebot
Am Ende brauchen Sie eine Zahl.
Nicht:
„Mal sehen, wie hoch die anderen bieten.“
Sondern:
„Bis zu diesem Betrag gehe ich mit. Danach steige ich aus.“
Diese Zahl sollte aus Ihrer eigenen Rechnung entstehen.
Beispielsweise:
Erwarteter Wert der Immobilie: 300.000 Euro
minus
Renovierung: 30.000 Euro
minus
Nebenkosten: 15.000 Euro
minus
Risikopuffer: 20.000 Euro
ergibt einen maximal sinnvollen Gesamteinsatz von:
235.000 Euro
Wenn Ihre übrige Kalkulation einen niedrigeren oder höheren Wert rechtfertigt, muss Ihr persönliches Höchstgebot entsprechend angepasst werden.
Der entscheidende Punkt ist:
Das Gebot wird aus der Rechnung abgeleitet, nicht aus der Emotion.
Fazit: Ein günstiger Zuschlag ist nicht automatisch ein günstiger Kauf
Eine Zwangsversteigerung kann eine interessante Möglichkeit sein, eine Immobilie zu erwerben. Aber der Zuschlag allein erzählt nur die halbe Geschichte. Sie müssen wissen, was die Immobilie Sie insgesamt kostet. Dazu gehören nicht nur Steuern und Gebühren, auch Renovierung, Finanzierung, laufende Kosten und eine ausreichende Reserve müssen berücksichtigt werden.
Für den Erstkäufer ist das besonders wichtig, weil ein finanzieller Fehler bei der ersten Immobilie lange spürbar sein kann. Für den professionellen Investor ist die Rechnung noch wichtiger, denn eine scheinbare Rendite auf Basis des Zuschlags kann völlig anders aussehen, wenn das tatsächlich eingesetzte Kapital berücksichtigt wird.
Deshalb sollten Sie vor jedem Gebot drei Zahlen kennen:
Was ist die Immobilie realistisch wert?
Was wird mich das gesamte Projekt kosten?
Was ist mein absolutes Höchstgebot?
Wenn Sie diese drei Zahlen kennen, wird die Zwangsversteigerung wesentlich weniger emotional. Und genau das ist meistens ein Vorteil.
Die besten Käufe entstehen nicht dadurch, dass man am aggressivsten bietet. Sie entstehen dadurch, dass man vorher sauber gerechnet hat und bereit ist, bei einem zu hohen Preis einfach nicht mehr mitzugehen.
Weitere Ratgeber-Artikel
Zwangsversteigerung ohne Besichtigung: Wie können Sie eine Immobilie trotzdem richtig einschätzen?
Eine Immobilie zu kaufen, ohne sie vorher von innen gesehen zu haben, fühlt sich für die meisten Menschen falsch an. Bei einem normalen Immobilienkauf würden Sie wahrscheinlich mehrere Termine vereinbaren, sich die Räume ansehen, Fragen stellen und vielleicht sogar einen Sachverständigen mitnehmen. Bei einer Zwangsversteigerung kann die Situation ganz anders aussehen.
Zwangsversteigerung ohne Besichtigung: Wie riskant ist der Kauf wirklich?
Eine Immobilie zu kaufen, ohne sie vorher von innen gesehen zu haben, fühlt sich für die meisten Menschen falsch an. Und das ist verständlich. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus auf dem normalen Immobilienmarkt kaufen, möchten Sie normalerweise wissen, wie es aussieht.
Zwangsversteigerung: Wie finden Sie passende Immobilien und Versteigerungstermine?
Eine Zwangsversteigerung beginnt nicht im Gerichtssaal. Sie beginnt viel früher, nämlich bei der Suche nach einem passenden Objekt. Das klingt banal, ist aber einer der Punkte, an denen sich Einsteiger und erfahrene Käufer deutlich unterscheiden.
Zwangsversteigerung und Finanzierung: Wie Sie eine ersteigerte Immobilie richtig finanzieren
Eine Immobilie für deutlich weniger als den normalen Marktpreis zu kaufen, klingt zunächst einfach. Sie finden ein interessantes Objekt. Der Verkehrswert liegt beispielsweise bei 400.000 Euro. Sie glauben, dass der Zuschlag vielleicht bei 280.000 Euro möglich ist. Die Rechnung sieht attraktiv aus. Dann kommt die Frage, die in der Praxis oft viel schwieriger ist:
Zwangsversteigerung: Wie hoch sollte Ihr maximales Gebot sein?
Eine der wichtigsten Entscheidungen bei einer Zwangsversteigerung fällt nicht im Gerichtssaal. Sie fällt bevor Sie überhaupt anfangen zu bieten. Es ist die Entscheidung über Ihr persönliches Höchstgebot.