Zwangsversteigerung grundstueck in Rheinland-Pfalz

Hauptstraße 55, 55758 Herborn, Herborn

Financial Data

€4,810.00

Verkehrswert

4.810,00 €

Termin

01. März 2027 um 10:00

Amtsgericht

Idar-Oberstein in Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen

0011 K 0025/2025

Objekttyp

Grundstücke bebaut mit einem Einfamilienhaus, Garage und einem Schuppen, sowie Grünland

Verfahrensart

Zwangsvollstreckung

Auction Date

01.03.2027, 10:00

District Court

Idar-Oberstein in Rheinland-Pfalz

Description

Eingetragen im Grundbuch von Herborn lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 1 Herborn Flur 10, Flurstück 1/1 Landwirtschaftsfläche Hauptstraße 768 806 BV 4 2 Herborn Flur 10, Flurstück 1/2 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 55 739 806 BV 5 Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Grundstücke bebaut mit einem Einfamilienhaus, Garage und einem Schuppen, sowie Grünland Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Grundstücke bebaut mit einem Einfamilienhaus, Garage und einem Schuppen, sowie Grünland Der Versteigerungsvermerk ist am 04.07.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.