Zwangsversteigerung Einfamilienhaus, Garage, Grünland/Forst in Rheinland-Pfalz
Kiefernweg 15, 55758 Allenbach, Allenbach
Financial Data
Verkehrswert
225.000,00 €
Termin
19. Oktober 2026 um 10:00
Amtsgericht
Idar-Oberstein in Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen
0011 K 0044/2022
Objekttyp
Einfamilienhaus, Garage, Grünland/Forst
Verfahrensart
Zwangsvollstreckung
Auction Date
19.10.2026, 10:00
District Court
Idar-Oberstein in Rheinland-Pfalz
Description
Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Allenbach Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Allenbach Flur 20, Flurstück 65/3 Erholungsfläche, Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche Waldfläche Kiefernweg 15 4.606 1558 BV 5 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus mit Garage; Grünland/Forst Weitere Informationen unter www.immobilienpool.de Der Versteigerungsvermerk ist am 10.11.2022 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
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