Zwangsversteigerung Wohnhaus mit Scheune, Babauungsfläche und landwirtschaftliche Nutzfläche in Bayern
Wunsiedler Straße 55, 95697 Nagel, Nagel
Financial Data
Verkehrswert
90.000,00 €
Termin
23. November 2026 um 10:00
Amtsgericht
Hof in Bayern
Aktenzeichen
K 0005/2026
Objekttyp
Wohnhaus mit Scheune, Babauungsfläche und landwirtschaftliche Nutzfläche
Verfahrensart
Zwangsvollstreckung
Auction Date
23.11.2026, 10:00
District Court
Hof in Bayern
Land Registry Extract
Amtsgerichts Wunsiedel von Nagel, Blatt 2970
Description
Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Nagel Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt Nagel 948 Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche Wunsiedler Straße 55 0,5190 2970 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Wohnhaus mit Scheune, Babauungsfläche und landwirtschaftliche Nutzfläche; Der Versteigerungsvermerk ist am 21.01.2026 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.