Zwangsversteigerung grundstueck in Bayern
Bei der Armin-Knab-Straße , 97318 Kitzingen, Kitzingen
Financial Data
Verkehrswert
103.000,00 €
Termin
14. Oktober 2026 um 09:00
Amtsgericht
Würzburg in Bayern
Aktenzeichen
0002 K 0073/2023
Objekttyp
Bauplatz und andere
Verfahrensart
Teilungsversteigerung
Auction Date
14.10.2026, 09:00
District Court
Würzburg in Bayern
Land Registry Extract
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Kitzingen von Kitzingen lfd.Nr. Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt 1 Kitzingen 5798/2 Bauplatz Bei der Armin-Knab-Straße 0,1288 14369 2 Kitzingen 5798/4 Landwirtschaftsfläche, Verkehrsfläche Nähe Armin-Knab-Straße 0,1183 14369 3 Kitzingen 5798/5 Weg An der Armin-Knab-Straße 0,0149 14369 4 Kitzingen 5798/10 Nebengebäude, Hofraum An der Armin-Knab-Straße 0,0030 14369 5 Kitzingen 5796 Landwirtschaftsfläche Nähe Armin-Knab-Straße 0,2398 14369 6 Kitzingen 5798/24 Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche Nähe Armin-Knab-Straße 0,1012 14369 7 Kitzingen 5798/12 Verkehrsfläche Nähe Armin-Knab-Straße 0,0034 18926 8 Sickershausen 1232 Landwirtschaftsfläche Weidig 0,1204 14369
Description
Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Dieses nahezu rechteckige 1288 m² große Grundstück ist derzeit eine unkultivierte, seit etwa 20 Jahren unbewirtschaftete Fläche, die entsprechend verbuscht und mit Bäumen bewachsen ist, wodurch artenschutzrechtliche Vorgaben zu prüfen sind. Die Erreichbarkeit ist über grundbuchlich gesicherte Dienstbarkeiten auf Fremdgrundstücken gewährleistet. Die Flurstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.18 „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage erforderlich, die Investitions- und Unterhaltskosten verursacht. Alternativ wäre die Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen Entwässerungssystems in den Stauraum ist nur mit Genehmigung der Stadt Kitzingen möglich und wegen der fast bodenebenen Lage des Stauraums nur aufwändig umzusetzen. Möglicherweise wäre eine Pumpenlösung machbar. Die Stadt könnte von einem Investor eine genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach Auskunft des städtischen Tiefbauamtes müssen neue Baugebiete im Trennsystem entsorgt werden. Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen. Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : 1 183 m²große Grundstück teilt sich in Grünland, Gehölz sowie Wegflächen auf und ist über gesicherte Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte auf Fremdgrundstücken erreichbar. Da die Fläche seit etwa 20 Jahren unbewirtschaftet und entsprechend verbuscht ist, sind bei einer Entwicklung mögliche artenschutzrechtliche Vorgaben zu prüfen. Die Flurstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.18 „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage erforderlich, die Investitions- und Unterhaltskosten verursacht. Alternativ wäre die Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen Entwässerungssystems in den Stauraum ist nur mit Genehmigung der Stadt Kitzingen möglich und wegen der fast bodenebenen Lage des Stauraums nur aufwändig umzusetzen. Möglicherweise wäre eine Pumpenlösung machbar. Die Stadt könnte von einem Investor eine genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach Auskunft des städtischen Tiefbauamtes müssen neue Baugebiete im Trennsystem entsorgt werden. Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen. Lfd. Nr. 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Dieses 149m²große Grundstück wird aktuell als Weg genutzt und ist über die Armin-Knab-Straße sowohl begeh- als auch befahrbar. Die Flurstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.18 „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage erforderlich, die Investitions- und Unterhaltskosten verursacht. Alternativ wäre die Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen Entwässerungssystems in den Stauraum ist nur mit Genehmigung der Stadt Kitzingen möglich und wegen der fast bodenebenen Lage des Stauraums nur aufwändig umzusetzen. Möglicherweise wäre eine Pumpenlösung machbar. Die Stadt könnte von einem Investor eine genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach Auskunft des städtischen Tiefbauamtes müssen neue Baugebiete im Trennsystem entsorgt werden. Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen. Lfd. Nr. 4 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Dieses 30 m² große Grundstück ist als Wohnbaufläche ausgewiesen und derzeit mit einer leerstehenden Einzelgarage bebaut. Die Einzelgarage ist nicht vermietet. Die Flurstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.18 „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage erforderlich, die Investitions- und Unterhaltskosten verursacht. Alternativ wäre die Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen Entwässerungssystems in den Stauraum ist nur mit Genehmigung der Stadt Kitzingen möglich und wegen der fast bodenebenen Lage des Stauraums nur aufwändig umzusetzen. Möglicherweise wäre eine Pumpenlösung machbar. Die Stadt könnte von einem Investor eine genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach Auskunft des städtischen Tiefbauamtes müssen neue Baugebiete im Trennsystem entsorgt werden. Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen. Lfd. Nr. 5 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Dieses mit einem Kanalrecht belastete Grundstück umfasst eine Fläche von 2.398 m² und wird derzeit als Grünland genutzt, wobei es aufgrund fehlender Bewirtschaftung seit zwei Jahrzehnten verbuscht und baumbestanden ist. Die Erreichbarkeit erfolgt über einen teilweise ausgebauten öffentlichen Stichweg, jedoch ist eine Bebauung an eine gesicherte Erschließung gebunden. Artenschutzrechtliche Vorgaben sind zu berücksichtigen. Die Flurstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.18 „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage erforderlich, die Investitions- und Unterhaltskosten verursacht. Alternativ wäre die Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen Entwässerungssystems in den Stauraum ist nur mit Genehmigung der Stadt Kitzingen möglich und wegen der fast bodenebenen Lage des Stauraums nur aufwändig umzusetzen. Möglicherweise wäre eine Pumpenlösung machbar. Die Stadt könnte von einem Investor eine genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach Auskunft des städtischen Tiefbauamtes müssen neue Baugebiete im Trennsystem entsorgt werden. Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen. Lfd. Nr. 6 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Das 1 012m²große Grundstück wird als Grünland geführt, ist jedoch seit rund 20 Jahren unbewirtschaftet und entsprechend verbuscht, was mögliche artenschutzrechtliche Vorgaben nach sich zieht. Eine besondere Herausforderung stellt die fehlende Erreichbarkeit dar, da der Zugang nur über Fremdgrundstücke möglich ist und hierfür bislang keine grundbuchlich gesicherten Dienstbarkeiten vorliegen. Die Flurstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.18 „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage erforderlich, die Investitions- und Unterhaltskosten verursacht. Alternativ wäre die Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen Entwässerungssystems in den Stauraum ist nur mit Genehmigung der Stadt Kitzingen möglich und wegen der fast bodenebenen Lage des Stauraums nur aufwändig umzusetzen. Möglicherweise wäre eine Pumpenlösung machbar. Die Stadt könnte von einem Investor eine genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach Auskunft des städtischen Tiefbauamtes müssen neue Baugebiete im Trennsystem entsorgt werden. Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter(evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen. Lfd. Nr. 7 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Dieses 34 m² große Grundstück wird als Weg genutzt und ist aktuell nur über Fremdgrundstücke erreichbar. Die Flurstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.18 „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage erforderlich, die Investitions- und Unterhaltskosten verursacht. Alternativ wäre die Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen Entwässerungssystems in den Stauraum ist nur mit Genehmigung der Stadt Kitzingen möglich und wegen der fast bodenebenen Lage des Stauraums nur aufwändig umzusetzen. Möglicherweise wäre eine Pumpenlösung machbar. Die Stadt könnte von einem Investor eine genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach Auskunft des städtischen Tiefbauamtes müssen neue Baugebiete im Trennsystem entsorgt werden. Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen. Lfd. Nr. 8 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Dieses 1 204 m² große Grundstück wird als Grünland genutzt und ist über einen südlich verlaufenden Weg erreichbar Das Flst. 1232 (Gemarkung Sickershausen) liegt außerhalb eines Bebauungsplanes und im unbeplanten Außenbereich. Nach §35 BauGB hier ist keine Bebauung zulässig. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen.
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