Zwangsversteigerung Grundstück, unbebaut, genutzt als Wald (völlig zugewucherter Bewuchs mit Haselnußsträuchern, Birken, Kirschbäumen, Brombeerhecken); Es ist ein voll erschlossener Bauplatz, der vor einer Bebauung jedoch noch gerodet werden müsste in Rheinland-Pfalz

Beethovenstraße, 55743 Idar-Oberstein, Idar-Oberstein

Wirtschaftsdaten

Verkehrswert

27.300,00 €

Termin

15. Februar 2027 um 10:00

Amtsgericht

Idar-Oberstein in Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen

0011 K 0023/2025

Objekttyp

Grundstück, unbebaut, genutzt als Wald (völlig zugewucherter Bewuchs mit Haselnußsträuchern, Birken, Kirschbäumen, Brombeerhecken); Es ist ein voll erschlossener Bauplatz, der vor einer Bebauung jedoch noch gerodet werden müsste

Verfahrensart

Zwangsvollstreckung

Auktionstermin

15.02.2027, 10:00

Amtsgericht

Idar-Oberstein in Rheinland-Pfalz

Beschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Idar-Oberstein Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Idar-Oberstein Flur 77, Flurstück 122/2 Waldfläche Beethovenstraße 757 17100 BV 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Grundstück, unbebaut, genutzt als Wald (völlig zugewucherter Bewuchs mit Haselnußsträuchern, Birken, Kirschbäumen, Brombeerhecken); Es ist ein voll erschlossener Bauplatz, der vor einer Bebauung jedoch noch gerodet werden müsste Der Versteigerungsvermerk ist am 27.05.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Insolvenzverwalter widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.