Zwangsversteigerung Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus und Nebengebäude in Rheinland-Pfalz

Lindenstraße 2, 55743 Idar-Oberstein, Idar-Oberstein

Wirtschaftsdaten

Verkehrswert

16.000,00 €

Termin

22. Februar 2027 um 11:30

Amtsgericht

Idar-Oberstein in Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen

0011 K 0035/2024

Objekttyp

Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus und Nebengebäude

Verfahrensart

Teilungsversteigerung

Auktionstermin

22.02.2027, 11:30

Amtsgericht

Idar-Oberstein in Rheinland-Pfalz

Beschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Enzweiler Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Enzweiler Flur 5, Flurstück 159/2 Gebäude- und Freifläche Lindenstraße 2 477 492 BV 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus und Nebengebäude Der Versteigerungsvermerk ist am 27.11.2024 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.