Zwangsversteigerung Eigentumswohnung in Rheinland-Pfalz

Schillerstraße 7,9,11, 67304 Eisenberg, Eisenberg

Wirtschaftsdaten

Verkehrswert

109.000,00 €

Termin

16. Dezember 2026 um 10:30

Amtsgericht

Rockenhausen in Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen

0001 K 0058/2025

Objekttyp

Eigentumswohnung

Verfahrensart

Zwangsvollstreckung

Objektgröße

3 bis 4 Zimmer

Auktionstermin

16.12.2026, 10:30

Amtsgericht

Rockenhausen in Rheinland-Pfalz

Grundbuchauszug

Eisenberg Blatt 4066

Beschreibung

| Eingetragen im Grundbuch von Eisenberg Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum ME-Anteil Sondereigentums-Art Blatt 40,17/1.000 an d. im Aufteilungsplan mit Nr. 4 bezeichneten Wohnung im 1. Obergeschoß des Hauses Nr. 7 und dem Kellerraum Nr. 4 im Kellergeschoß 4066 BV 1 an Grundstück Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Eisenberg 2244/31 Gebäude- und Freifläche Schillerstraße 7,9,11 2.556 | Objektbeschreibung: Eigentumswohnung, 77 m², Baujahr 1972. Verkehrswert: 109.000,00 € Die erste Beschlagnahme des Grundstücks erfolgte am 21.01.2026 Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.