Zwangsversteigerung Wohn- und Geschäftshaus (mit Gastronimie) viergeschossig in Bayern
Schleizer Straße 37, 95028 Hof, Hof
Wirtschaftsdaten
Verkehrswert
77.500,00 €
Termin
24. November 2026 um 10:00
Amtsgericht
Hof in Bayern
Aktenzeichen
K 0013/2026
Objekttyp
Wohn- und Geschäftshaus (mit Gastronimie) viergeschossig
Verfahrensart
Zwangsvollstreckung
Auktionstermin
24.11.2026, 10:00
Amtsgericht
Hof in Bayern
Grundbuchauszug
Amtsgericht Hof Hof, Blatt 21103
Beschreibung
Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Hof 1/2 an Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt Hof 530 Gebäude- und Freifläche Schleizer Straße 37 0,0280 21103 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Wohn- und Geschäftshaus (mit Gastronimie) viergeschossig; Der Versteigerungsvermerk ist am 25.02.2026 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
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